Digitaler Nachlass – Vererbbarkeit des Zugangs zu Facebook
Das Landgericht Berlin hat erstmalig zum digitalen Nachlass entschieden.
Eine minderjährige Erblasserin verstarb unter ungeklärten Umständen. Die Eltern verlangten von Facebook Zugang zum Account der Erblasserin, insbesondere um Hinweise auf einen möglichen Selbstmord zu erhalten. Facebook hatte den Account in „Gedenkzustand“ versetzt und jeglichen Zugriff gesperrt. Das Landgericht Berlin hat im Ergebnis den Zugriff auf die Daten gestattet. Das Urteil ist aber nicht uneingeschränkt übertragbar. In dem konkreten Fall bestand die Besonderheit, darin dass es sich um eine minderjährige Erblasserin handelte und die Eltern sorgeberechtigt waren. Ob die Entscheidung bei einem Volljährigen ebenso ergehen wird, ist offen. Facebook erlaubt es Nutzern, in den Einstellungen Zugriffsberechtigte im Todesfall zu benennen. Apple sieht die Unvererblichkeit und die Nichtübertragbarkeit der jeweiligen Daten vor. Die Diskussionen über dieses Thema sind noch lange nicht abgeschlossen.
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